Qualifiziertes Personal für Bibliotheken Personalförderung

Eine Förderung von Personalkosten ist nur für Haupt- und Vorvertragsbüchereien möglich. Der Büchereiverein fördert mit einem pauschalierten Satz von 18 %.

Ausbildungsförderung

Wir fördern den Nachwuchs. Die dreijährige Ausbildung zur/m Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste wird in vielen Bibliotheken angeboten und vom Büchereiverein pauschaliert bezuschusst.

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Wie berechnet sich der Ausbildungszuschuss?

Es wird eine Hochrechnung der Ausbildungskosten nach dem TVAöD für die Gesamtdauer der Ausbildung erstellt. Die Gesamtsumme der Förderung wird in drei gleichen Raten mit Fälligkeit im Oktober nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Was ist zu beachten? (Anträge, Fristen, Termine)

Eine Ausbildungsförderung kann formlos unter Angabe von Namen und Ausbildungsbeginn beantragt werden. Antragsvordruck siehe Downloadbereich.

  • Bis spätestens Ausbildungsbeginn: Antrag auf Ausbildungsförderung
  • 15.09. Zusendung des Verwendungsnachweises
  • 01.10. Fälligkeit der Auszahlung des Zuschusses an den Träger der Bücherei

Personalkostenzuschüsse

Grundlage der Personalbezuschussung sind die Anforderungen an eine Bücherei zur Versorgung der Bevölkerung mit Medien und Informationen. Der Büchereiverein fördert die fachliche personelle Ausstattung einer Bibliothek gemäß den Förderkriterien.

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Wie berechnet sich der Personalkostenzuschuss?

Der Umfang der zuschussfähigen Stellen wird jährlich anhand der Leistungszahlen Ihrer Bücherei überprüft.

Für die Berechnung des Stellensolls ziehen wir folgende Werte heran:

  • Grundausstattung: Anzahl Einwohner*innen, interne Leser*innen und externe Leser*innen
  • Bestandsbezogene Stellen: Anzahl der eingearbeiteten und gelöschten Medien
  • Ausleihbezogene Stellen: Anzahl der Ausleihen ohne Verlängerungen.

Qualifikation:

Richtlinie für das Verhältnis von bibliothekarischen Stellen (EG 9/10) zu Bibliotheksassistent*innen bzw. Bibliothekssekretär*innen oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (EG 5) zu Büchereiverwaltungsangestellten (EG 3/4) liegt bei 42 : 29 : 29

Volumen:

Die Berechnung von pauschalierten Personalkosten geschieht auf Basis der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppen.

 

Was ist zu beachten? (Anträge, Fristen, Termine)

Anträge

  • Änderungen und Vermehrungen im Stellenplan (Höhergruppierungen, Aufstockung des Stellenplans, Änderungen im Verhältnis der Qualifikation) der Bücherei sind bis zum 01. Juli eines jeden Jahres bei Kreis und Büchereiverein zu beantragen und bedürfen der Zustimmung der Vertragspartner, soweit von ihnen finanzielle Mehrleistungen erwartet werden. (§ 5 Büchereivertrag).

Berücksichtigung/ Anerkennung von Eingruppierungen

  • Bedingungen und Regeln

Eine Nachfolgebesetzung der bibliothekarischen Leitung ist vorab mit dem Büchereiverein abzustimmen. Für Personalkostenzuschüsse sind nach Ablauf eines Jahres

Verwendungsnachweise vorzulegen. Bei Vakanzen und Entgeltunterbrechungen sind überförderte Zuschüsse im Folgejahr zurückzuzahlen.

Fristen und Termine

  • 30.06. Antrag auf Vermehrung
  • 31.01. Antrag bei Schließung (Dauererkrankung der Büchereileitung
  • 28.02. Verwendungsnachweise für die Personalförderung. (Wichtig: Nur für ununterbrochene Bezahlung)
5 Downloads insgesamt 5x öffentlich
Antrag Ausbildungsförderung (pdf)
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Verwendungsnachweis Ausbildungsförderung (pdf)
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Personalkostenabrechnung Verwendungsnachweis 2023 (xlsx)
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Personalkostenabrechnung Formular Stellenplan zum 31.12.2023 (xlsx)
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Personalkostenabrechnung Merkblatt 2023 (docx)
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