Qualifiziertes Personal für Bibliotheken Personalförderung
Eine Förderung von Personalkosten ist nur für Haupt- und Vorvertragsbüchereien möglich. Der Büchereiverein fördert mit einem pauschalierten Satz von 18 %.
Eine Förderung von Personalkosten ist nur für Haupt- und Vorvertragsbüchereien möglich. Der Büchereiverein fördert mit einem pauschalierten Satz von 18 %.
Wir fördern den Nachwuchs. Die dreijährige Ausbildung zur/m Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste wird in vielen Bibliotheken angeboten und vom Büchereiverein pauschaliert bezuschusst.
Es wird eine Hochrechnung der Ausbildungskosten nach dem TVAöD für die Gesamtdauer der Ausbildung erstellt. Die Gesamtsumme der Förderung wird in drei gleichen Raten mit Fälligkeit im Oktober nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Eine Ausbildungsförderung kann formlos unter Angabe von Namen und Ausbildungsbeginn beantragt werden. Antragsvordruck siehe Downloadbereich.
Grundlage der Personalbezuschussung sind die Anforderungen an eine Bücherei zur Versorgung der Bevölkerung mit Medien und Informationen. Der Büchereiverein fördert die fachliche personelle Ausstattung einer Bibliothek gemäß den Förderkriterien.
Der Umfang der zuschussfähigen Stellen wird jährlich anhand der Leistungszahlen Ihrer Bücherei überprüft.
Für die Berechnung des Stellensolls ziehen wir folgende Werte heran:
Qualifikation:
Richtlinie für das Verhältnis von bibliothekarischen Stellen (EG 9/10) zu Bibliotheksassistent*innen bzw. Bibliothekssekretär*innen oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (EG 5) zu Büchereiverwaltungsangestellten (EG 3/4) liegt bei 42 : 29 : 29
Volumen:
Die Berechnung von pauschalierten Personalkosten geschieht auf Basis der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppen.
Anträge
Berücksichtigung/ Anerkennung von Eingruppierungen
Eine Nachfolgebesetzung der bibliothekarischen Leitung ist vorab mit dem Büchereiverein abzustimmen. Für Personalkostenzuschüsse sind nach Ablauf eines Jahres
Verwendungsnachweise vorzulegen. Bei Vakanzen und Entgeltunterbrechungen sind überförderte Zuschüsse im Folgejahr zurückzuzahlen.
Fristen und Termine