Förderkriterien: 10. Auflage erschienen

Die Stadtbücherei Lauenburg ist ein Beispiel für eine leistungsstarke Standbücherei mit breitem Medienangebot und flexibel nutzbaren Räumlichkeiten, die mit einem Hauptvertrag gefördert wird.

Vor knapp 30 Jahren erfolgte der Zusammenschluss der Büchereisysteme in Schleswig und Holstein. Seither regeln Förderrichtlinien die Kooperation des Büchereivereins Schleswig-Holstein mit den Kommunen, Gemeinden und Kreisen bei der Unterhaltung der Stand- und Fahrbibliotheken des Landes. 

In diesen Tagen ist die 10. Auflage der Förderrichtlinien erschienen. Die Überarbeitung legt einen Schwerpunkt auf die Fördergrundsätze, die die Basis der unterschiedlichen Vertragsformen bilden. Interims-, Vor- und Hauptverträge stellen nicht nur aufsteigende Förderstufen dar, sondern sind auch mit den darin formulierten Standards richtungsweisend bei der Weiterentwicklung der Bibliothek bzw. des gesamten Bibliothekssystems in Schleswig-Holstein. Die Fördergrundsätze dienen der Beratung in den Bibliotheken, aber auch der Bewertung einer bestehenden bzw. zukünftigen Vertragszuordnung. 

Förderung der Stand- und Fahrbibliotheken: Titelseite der 10. Auflage

Zu beachten ist, dass die Kapitel „Berechnung der Personalkostenzuschüsse“ (ab Seite 9), „Berechnung der Medienetatzuschüsse“ (ab Seite 11), „Beispielrechnung“ (ab Seite 13) und „Musterverträge Büchereivertrag“ (ab Seite 14) im Rahmen einer mit dem Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein abzustimmenden Neustrukturierung der Bibliotheksförderung noch im Jahr 2024 überarbeitet werden. Die Kapitel sind in dem Dokument entsprechend gekennzeichnet.

Allein die jährliche Anpassung der Parameter an die Entwicklung der Bibliotheken machte bisher eine Neuauflage der Förderkriterien erforderlich. Um diesen Aufwand einzusparen, werden in Zukunft nur noch die veränderten Parameter über die Homepage der Büchereizentrale publiziert.

Die überarbeite Fassung der Förderrichtlinien finden Sie hier

Weiterführende Informationen zum Büchereiverein Schleswig-Holstein finden Sie unter: https://www.bz-sh.de/institutionen/buechereiverein 

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