Coronavirus: Präzisierung des Erlasses vom 22.08.2020
In der vergangenen Woche ist die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten, die in dieser Woche um einen Erlass erweitert wurde, der die Maskenpflicht in den schleswig-holsteinischen Schulen vorschreibt, die auch auf außerschulische Lernorte ausgeweitet wird.
Sie finden diese Veränderungen in denen der Präzisierung folgenden ‚Handreichungen zu Veranstaltungen‘. Hiernach ist eine Schulklasse derzeit im Kohortenverband auch an außerschulischen Lernorten verpflichtet, eine Maske zu tragen. Da davon auszugehen ist, dass diese Verpflichtung wieder aufgehoben wird, sind die derzeit entfallenden Passagen der Handreichung derzeit nur durchgestrichen und nicht gelöscht.