Coronavirus: Präzisierung des Erlasses vom 20.07.2020
In der vergangenen Woche ist die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Mit der aktuellen Ersatzverkündigung wurden weitere Lockerungen bezüglich Gruppengrößen bei Veranstaltungen bekanntgegeben. Die Geschäftsleitung der Büchereizentrale hat die Veränderungen der Landesverordnung in einer präzisierten Handreichung vom 24.07.2020 berücksichtigt.
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Handreichung vom 24.07.2020
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