Coronavirus: Präzisierung des Erlasses vom 08.06.2020
Das Land Schleswig-Holstein hat Neuerungen für den Umgang mit der Pandemie beschlossen.
Mit dem heutigen Tag tritt die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein in Kraft. Die weiteren Lockerungen der Vorgaben sind auch für die Bibliotheken deutlich zu spüren. Die Geschäftsleitung der Büchereizentrale hat die FAQ-Liste vom 18.05.2020 entsprechend erweitert. Sie finden das überarbeitete Dokument folgend als Download.
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